AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MM IT Management Solutions GmbH & Co. KG (MMIT)

 

  1. Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle von MMIT und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, bestehenden Geschäftsbeziehungen Anwendung. Entgegenstehende AGB der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MMIT hat diesen entgegenstehenden AGB schriftlich zugestimmt.

  1. Termine

Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von MMIT schriftlich als verbindlich anerkannt wurden.

  1. Vergütung, Fälligkeit; Umsatzsteuer

3.1 Soweit die Vergütung nicht schriftlich vereinbart ist, schuldet der Kunde MMIT die übliche Vergütung.

3.2 MMIT ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen und Teillieferungen bzw. Teilleistungen gesondert abzurechnen.

3.3 Sämtliche Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

3.4 Erforderliche Auslagen (Fahrtkosten, Spesen, Übernachtungskosten) bezahlt der Kunde gemäß Nachweis über deren Anfall.

3.5 Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und gesetzlicher Abgaben und Zölle.

  1. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an das von MMIT beauftragte Transportunternehmen über. Eine Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, wird MMIT nur nach ausdrücklicher Beauftragung des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung abschließen.

  1. Mitwirkung

5.1 Der Kunde wird MMIT nach besten Kräften unterstützen und sämtliche Unterlagen und Informationen, die für eine Leistungserbringung durch MMIT erforderlich sind, unverzüglich bereitstellen.

5.2 MMIT wird ihre Leistungen entweder vor Ort beim Kunden oder über Fernwartung erbringen, wobei der Kunde die hierfür erforderlichen Voraussetzungen schafft und den Zugang sicherstellt.

5.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist der Kunde verantwortlich für die Voraussetzung der Leistungserbringung durch MMIT, wie z.B. Telekommunikationsanschlüsse, Strom, Verkabelung, Genehmigungen, Lizenzen.

  1. Gewährleistung; Verjährung

6.1 Bei mangelhafter Leistungserbringung hat der Kunde nach Wahl von MMIT zunächst das Recht auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung). Nach vergeblicher Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Entgelts zu verlangen. Die Nacherfüllung gilt erst als endgültig fehlgeschlagen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche erfolglos geblieben sind.

6.2 Ansprüche aus Gewährleistung verjähren ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

6.3 MMIT haftet nicht für Mängel, wenn der Kunde die Waren und Dienstleistungen von MMIT nicht unverzüglich nach Erhalt auf Mängelfreiheit untersucht und hierbei erkennbare Mängel nicht unverzüglich schriftlich MMIT angezeigt hat.

  1. Haftung

7.1 MMIT haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder Angestellten, sowie in den Fällen der Garantie und Arglist. Verletzet MMIT vertragswesentliche Pflichten wird die Haftung auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt. Die Haftung von MMIT ist in all den Fällen nicht begrenzt, wenn es um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz geht; in diesen Fällen haftet MMIT auch für leichte Fahrlässigkeit.

7.2 MMIT haftet nicht für Mängel und / oder sonstige Fehler von Software, die von Dritten bezogen wird, es sei denn, MMIT hätte den Mangel / sonstigen Fehler bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt erkennen müssen und wenn MMIT zugleich den Kunden hierauf nicht hingewiesen hat.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 MMIT behält sich bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die MMIT aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden hat, das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.

8.2. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, es sei denn, der Kunde befindet sich mit Zahlungen gegenüber MMIT in Verzug. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus dem Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen zur Sicherung an MMIT ab, wobei der Kunde berechtigt ist, die abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. MMIT ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Abtretung offen zu legen. MMIT wird die vom Kunden gewährten Sicherheiten auf Anfordern des Kunden zurückgeben, wenn der Wert der vom Kunden gegebenen Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 15 % übersteigt.

  1. Subunternehmer

MMIT ist berechtigt, ihre Leistungen (Warenverkauf und/oder Erbringung von Serviceleistungen) durch Dritte erbringen zu lassen.

  1. Zurückbehaltungsrecht; Abtretung

Der Kunde ist berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von MMIT mit Gegenansprüchen aufzurechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ebenfalls kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen unmittelbar aus dem Vertrag resultierender Ansprüche erheben. Im Übrigen ist ein Recht zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung ausgeschlossen.

  1. Geheimhaltung

Die Parteien sind verpflichtet, auch nach Beendigung des Vertrages über den Inhalt dieses Vertrages und seiner Durchführung Stillschweigen zu wahren. MMIT ist jedoch berechtigt, den Kunden als Referenz auf seiner Webseite und / oder im Rahmen der Eigenwerbung zu nennen.

  1. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt haftet MMIT nicht für die Vertragserfüllung. Bis dahin getätigte Aufwendungen sind MMIT zu erstatten. Höhere Gewalt sind Fälle von Krawallen, Streiks oder Naturkatastrophen, Terroranschläge, etc., also Ereignisse, die unvorhersehbar sind und zugleich weder von den Parteien beherrschbar noch innerhalb ihrer Kontrolle. Im Übrigen hat keine der Parteien der anderen gegenüber weitere Verpflichtungen und trägt in diesem Falle ihre Kosten selbst. Geleistete Überzahlungen werden erstattet.

  1. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vollständig zu sichern, bevor MMIT seine Leistungen erbringt. MMIT ist weder für eine Datensicherung verantwortlich noch ist MMIT zur Datensicherung verpflichtet.

  1. Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB bzw. des Vertrages mit dem Kunden und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB bzw. des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

14.2 Auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist München.